1. Beispiel Arbeitslosigkeit:
Berechnungsjahr 2020, Steuerklasse I / IV - verheiratet mit Kind(er), Brutto/Netto Berechnung mittels AOK Gehaltsrechner, Berechnung ALG I mittels Bundesagentur für Arbeit Rechner.
2. Beispiel Arbeitsunfähigkeit:
Die Höhe des Krankengelds ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 SGB V). Der geringere dieser beiden Werte wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Dabei werden die entsprechenden Beiträge direkt von den Zahlungen abgezogen. Den Restbetrag bekommen Sie dann als Krankengeld ausgezahlt.