Fleks Horten Tagesgeldkonto

Ikano Bank Service Häufige Fragen

Allgemeine Fragen

  • Die Schließung Deines alten Fleks Horten Tagesgeldkonto muss länger als sechs Monate her sein.

  • Ja. Du kannst andere Produkte bei uns haben und zählst als Neukunde, wenn Du noch kein Fleks Horten Tagesgeldkonto bei uns hast.

  • Der Zinssatz ist variabel und kann jederzeit angepasst werden. Den jeweils gültigen Zinssatz findest Du in unserem aktuellen Preisverzeichnis auf www.ikanobank.de/service/downloads.

  • Einlagen, die bei der Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland platziert werden, unterliegen der gesetzlich schwedischen Entschädigungseinrichtung durch Riksgälden (Swedish National Debt Office). Damit sind Geldanlagen bei der Ikano Bank bis zu einer Einlagensumme von insgesamt 100.000 Euro automatisch abgesichert. Dieser Betrag ist auch gleichzeitig die Höchstgrenze, bis zu welcher Dein Guthaben verzinst wird. Mehr Informationen zum Thema Sicherheit findest Du hier.

  • Du kannst das Fleks Horten Tagesgeldkonto schnell und einfach beantragen:

    • Fülle den Online-Antrag aus.
    • Halte Deinen Personalausweis/ Reisepass sowie die Zugangsdaten Deiner Bank bereit.
    • Unterschreibe den Vertrag und legitimiere Dich rund um die Uhr voll digital mit unserem Online Ident-Verfahren. Wie unser Online Ident-Verfahren funktioniert, kannst du in unserem Video sehen.
    • Danach erhältst Du weitere Informationen per E-Mail.
    • Alternativ kannst Du das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post zur Legitimation nutzen, hier musst Du uns dann aber noch Deinen unterschriebenen Vertrag zukommen lassen.
  • Um Dein Fleks Horten Tagesgeldkonto in vollem Umfang nutzen zu können, benötigst Du lediglich einen Internetanschluss, eine eigene E‑Mail Adresse und eine eigene Handynummer.

Fragen zu Deinem Antrag

  • Bitte überprüfe Deine E-Mail Adresse (Kein Leerzeichen vor der Adresse) und schau in Deinem Spam-Ordner nach. Sollte die Bestätigung via Link nicht funktionieren, so kopiere diesen und füge ihn in die Adresszeile Deines Internetbrowsers ein. 

  • Nein, das geht leider nicht. Nur ein Antragssteller kann ein Fleks Horten Tagesgeldkonto eröffnen. Jeder Ehegatte kann aber jeweils ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen.

  • Jeder der

    • Mindestens 18 Jahre alt ist
    • Seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat
    • Als Staatsbürger eines anderen Landes eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis) für Deutschland hat
    • Eine deutsche Bankverbindung besitzt
  • Mithilfe unseres Online Ident-Verfahrens kannst Du ganz einfach Deinen Vertrag unterschreiben und Dich von Zuhause aus identifizieren. Du nimmst dafür ein Video von Dir und Deinem Ausweisdokument auf und machst von Deinem Referenzkonto eine 0,01 Euro Überweisung. Das ist ganz leicht und wir führen Dich durch den Prozess.

Fragen zu dem Online Ident Prozess

  • Nach erfolgreicher Legitimation bei der Deutschen Post wird Dein Fleks Horten Tagesgeldkonto am folgenden Werktag für Dich eröffnet.

  • Ja, sofern Du kein anderes Produkt bei der Ikano Bank hast.

Fragen nach Vertragseröffnung

  • Du kannst die Vollmacht nach Kontoeröffnung mit Hilfe unseres Kundenservices erteilen.

  • Die Zugriffsdaten werden Dir postalisch zur Verfügung gestellt und bestehen aus 2 Schreiben.

  • Einzahlungen auf Dein Tagesgeldkonto kannst Du durch Überweisung von jedem beliebigen Girokonto vornehmen. Überweise einfach den gewünschten Betrag unter Angabe der folgenden Daten:

    Empfänger: Ikano Bank
    IBAN: DE71 5121 0600 4110 0491 13
    BIC: BNPADEFFXXX
    Name der Bank: BNP Paribas S.A.
    Verwendungszweck: Deine Vertragsnummer

    Auszahlungen von Deinem Fleks Horten Tagesgeldkonto sind nur auf Dein bei uns hinterlegtes Referenzkonto möglich.

  • Den aktuellen Zinssatz kannst Du in Deinem Online-Banking einsehen.

  • Ja, Du hast die Möglichkeit, jemandem eine Vollmacht über Dein Fleks Horten Tagesgeldkonto zu erteilen. Wenn Du eine Vollmacht erteilen möchtest, wende Dich bitte an unseren Kundenservice.

  • Die Gutschrift der Guthabenzinsen erfolgt einmal jährlich, jeweils zum 31. Dezember.

  • mTAN steht für mobile Transaktionsnummer und ist eine einfache, bequeme Verfahrensweise, die die Sicherheit im Umgang mit dem Onlineservice erhöht. Konkret heißt es, dass Dir die Transaktionsnummer (mTAN), die Du zum Beispiel für Überweisungen von Deinem Konto bei uns benötigst, per SMS auf Deine bei uns hinterlegte Handynummer geschickt wird. Die Zusendung Deiner mTAN erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden (abhängig von Deinem Telefonanbieter) und ist für Dich selbstverständlich kostenfrei. Die erhaltene mTAN ist nur einmalig für die angegebene Transaktion und nur für wenige Minuten gültig. Danach verfällt sie und kann nicht mehr verwendet werden.

  • Mit dem Freistellungsauftrag hast Du die Möglichkeit, Deine Zinserträge bis zur Höhe des erteilten Betrages vom Abzug der Kapitalertragsteuern zu befreien. Ledige können Freistellungsaufträge bis insgesamt höchstens 1.000 Euro, gemeinsam veranlagte Ehepartner bis insgesamt höchstens 2.000 Euro erteilen. Diese Beträge gelten dabei für alle Kapitalerträge bei uns und bei anderen Finanzinstituten. Bei uns kannst Du Deinen Freistellungsauftrag ganz bequem in unserem Onlineservice einrichten, löschen oder ändern. Hierzu ist das mTAN Verfahren notwendig.

Fragen für US-Bürger

  • FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein US‑Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Aufgrund dieses Gesetzes hat Deutschland mit den USA ein Abkommen getroffen mit dem Ziel, die Steuertransparenz zu erhöhen. Deutschland hat sich demnach bereit erklärt, die FATCA‑Bestimmungen in deutsches Recht umzusetzen, darunter auch die Bestimmungen, nach denen Banken dazu verpflichtet sind, die steuerpflichtigen US‑Bürger unter ihren Kunden zu identifizieren. Ähnliche Abkommen wurden auch mit zahlreichen anderen Ländern weltweit getroffen.

  • Meldepflichtig sind alle Kunden mit einer US‑Staatsangehörigkeit oder einer steuerlichen Veranlagung in den USA. Gemäß FATCA sind alle Banken daher dazu verpflichtet, ihre Kundendaten auf US‑Bezüge hin zu untersuchen. Kunden mit einem Anlagevermögen von unter 50.000 US‑Dollar sind hiervon ausgenommen. Im Falle einer US‑Steuerpflicht sind wir verpflichtet, unsere Kunden einmal im Jahr beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Eine Meldepflicht besteht auch dann, wenn der Kunde keine ausreichenden Dokumente zur Verfügung stellt, aufgrund derer ein US‑Bezug bzw. eine US‑Steuerpflicht entkräftet wird.

  • Banken verwenden bei der Einholung der benötigten Daten zur Erhebung des FATCA‑Status ggf. unterschiedliche Formulare. Wir können Dir zu Deiner FATCA‑Einstufung oder Deinem US‑Steuerstatus keine Auskunft erteilen. Bitte wende Dich an einen Steuerberater, solltest Du weitere Hilfe benötigen.

  • Wir haben die Pflicht:

    • Den US‑Steuerstatus unserer Kunden zu klären
    • Die Daten der Kunden, die eine US‑Steuerpflicht bestätigt haben, einmal im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Wir müssen allerdings auch die Daten der Konten melden, deren Inhaber die Fragen zu ihrem US‑Status nicht beantworten haben. Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die Daten an die amerikanische Finanzverwaltung (Internal Revenue Service – IRS) weiter.
  • Gemeldet werden müssen Name, Adresse und ID‑Nummer von US‑Steuerpflichtigen sowie deren Kontonummern und Salden.

  • Wenn Du ein US‑Bürger bist, müssen wir ggf. weitere Dokumente anfordern. Wir sind dazu verpflichtet, einmal jährlich die Daten über Dich und Deine Konten ans Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

  • Für die meisten Kunden, die keine US‑Bürger sind, hat FATCA praktisch keine Auswirkungen und sie brauchen auch nicht tätig zu werden. Trotzdem können wir Dich eventuell kontaktieren, um uns Deinen Status als Nicht‑US‑Bürger zu bestätigen, sollte Grund zu der Annahme bestehen, dass Du ein US‑Bürger im Sinne von FATCA sein könntest.
    Solltest Du ein gemeinsames Konto mit einem US‑Bürger führen, beachte bitte, dass dieses Konto so behandelt wird, als unterliege es den FATCA‑Bestimmungen.

  • Gemäß den Bestimmungen von FATCA sind alle Banken dazu verpflichtet, Kunden, die die angeforderten Informationen nicht vorlegen, wie meldepflichtige US‑Bürger zu behandeln. Das bedeutet, dass die Ikano Bank dem Bundeszentralamt für Steuern dieselben Daten über diese Kunden meldet, als würde die vorgelegte Dokumentation ihren Status als US‑Bürger belegen.

  • Wir kontaktieren betroffene Kunden und informieren sie im Detail, welche Informationen benötigt werden und welche Formulare gemäß FATCA auszufüllen sind. Bei diesen Formularen kann es sich etwa um Selbstauskünfte, US‑Steuerformulare oder Einbehaltungsbestätigungen (sogenannte W‑Formulare) handeln.