COVID-19-Abmilderungsgesetz:

Was Du als Kreditnehmer jetzt tun kannst

Was bedeutet das für Dich

Vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 galt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Der Bund wollte so verhindern, dass eine Vielzahl von Menschen aufgrund der Folgen des Coronaviruses in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Deshalb wurde für einen begrenzten Zeitraum geregelt, dass die Ansprüche auf vertraglich geschuldete Zahlungen ausgesetzt (gestundet) werden können.

VORAUSSETZUNG FÜR EINE STUNDUNG IM RAHMEN DES COVID-19-ABMILDERUNGSGESETZES WAREN:

Du konntest Forderungen für jeweils 3 Monate stunden, wenn:

  • Diese im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällig werden
  • Du bis einschließlich 15. März 2020 ein Verbraucherdarlehen mit uns abgeschlossen hast. Hierzu zählen:
    Finanzierungen mit Zinsen, Karten mit Teilzahlungen, der Kash Reserv Rahmenkredit sowie der Kash Borgen Ratenkredit
  • Du aufgrund der Auswirkungen keinen angemessenen Lebensunterhalt mehr hast oder Deinen Unterhaltspflichten nicht mehr angemessen nachkommen kannst