Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus (COVID-19) bei der Ikano Bank

Entsprechend der aktuellen Lage zur Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19) haben wir bei der Ikano Bank weitreichende präventive Maßnahmen ergriffen. Diese dienen zum Schutze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Sicherstellung unserer Handlungsfähigkeit, um unsere Services und Produkte in der gewohnten Qualität anzubieten.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen und Dich auf die Flexibilität unserer Produkte hinweisen. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit Zahlpausen und eine flexible Anpassung der monatlichen Raten gemäß den Vertragsbedingungen einzurichten. Unser Kundenservice ist jederzeit behilflich, um die richtige Lösung für Dich zu finden. Kontaktiere uns einfach und wir prüfen gerne, wie wir Dir am besten helfen können.

Hast Du Fragen zu den Auswirkungen der aktuellen Situation bezüglich COVID-19 auf Deinen Kash Borgen Ratenkredit, Deinen Kash Reserv Rahmenkredit, Deine IKEA Kreditkarte, Deine Rote MasterCard Karte, Deine IKEA FAMILY Bezahlkarte oder Dein Fleks Horten Tagesgeldkonto?

Wir bei der Ikano Bank beobachten sehr genau die Situation bezüglich COVID-19. Um Deine Fragen dazu zu beantworten, findest Du auf dieser Seite ein FAQ.

Bei allen anderen Fragen, die nicht in Bezug zu COVID-19 stehen, schau gerne in unser allgemeines FAQ.

Du kannst uns auch gerne telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schicken. Hier findest Du die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

Pass auf Dich und Deine Liebsten auf - und bleib gesund.

  • Wie kann ich das COVID-19-Abmilderungsgesetz in Anspruch nehmen?

    Vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 galt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Der Bund wollte so verhindern, dass eine Vielzahl von Menschen aufgrund der Folgen des Coronaviruses in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Deshalb wurde für einen begrenzten Zeitraum geregelt, dass die Ansprüche auf vertraglich geschuldete Zahlungen ausgesetzt (gestundet) werden können.

    VORAUSSETZUNG FÜR EINE STUNDUNG IM RAHMEN DES COVID-19-ABMILDERUNGSGESETZES WAREN:

    Du konntest Forderungen für jeweils 3 Monate stunden, wenn:

    • Diese im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 fällig werden
    • Du bis einschließlich 15. März 2020 ein Verbraucherdarlehen mit uns abgeschlossen hast. Hierzu zählen:
      Finanzierungen mit Zinsen, Karten mit Teilzahlungen, der Kash Reserv Rahmenkredit sowie der Kash Borgen Ratenkredit
    • Du aufgrund der Auswirkungen keinen angemessenen Lebensunterhalt mehr hast oder Deinen Unterhaltspflichten nicht mehr angemessen nachkommen kannst
  • Was genau ist eine Stundung?

    Eine Stundung ermöglicht Dir eine Zahlpause für den betroffenen Monat. Im Monat der Stundung wird Deine Kreditrate inklusive Zinsen und Gebühren nicht von Deinem Referenzkonto eingezogen. Zinsen und gegebenenfalls anfallende Gebühren werden wie gewohnt berechnet, nur eben nicht eingezogen. Die Rückzahlung Deines offenen Saldos verlängert sich dementsprechend.

  • Wie kann ich eine Zahlpause in Anspruch nehmen?

    Die meisten unserer Produkte bieten die Möglichkeit einer Zahlpause an. Finde heraus, ob Dein Produkt in Frage kommt und kontaktiere uns. Hier findest Du die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

  • Wie kann ich meine Rate anpassen?

    Die meisten unserer Produkte haben eine Mindestrate, die geleistet werden muss. Bitte wende Dich an unseren Kundenservice und halte Deine Vertragsnummer bereit. Hier findest Du die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

  • Wie kann ich meinen Kreditrahmen erhöhen?

    Wir überprüfen gerne, ob eine Erhöhung Deines Kreditrahmens möglich ist. Hier findest Du die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen, um mit uns in Kontakt zu treten.

  • Kann ich weiterhin einen Kredit beantragen?

    Ja. Kreditanträge sind in keiner Weise betroffen. Wir bitten um Entschuldigung, wenn es während dieser außergewöhnlichen Zeit zu kleineren Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags kommt.

  • Kann ich weiterhin eine Kreditkarte beantragen?

    Ja. Du kannst weiterhin eine Kreditkarte beantragen und sie normal nutzen. Wir bitten um Entschuldigung, wenn es während dieser außergewöhnlichen Zeit zu kleineren Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags kommt.

  • Kann ich weiterhin meine Kreditkarte nutzen?

    Ja. Du kannst Deine Kreditkarte ganz normal weiter nutzen.

  • Ich habe ein Tagesgeldkonto. Kann ich das Geld auf ein anderes Konto überweisen?

    Ja. Du kannst den gesamten Betrag oder eine bestimmte Summe davon auf das hinterlegte Referenzkonto überweisen. Melde Dich dazu in Deinem Onlinebanking an und wähle „Überweisung“.

  • Wie kann ich Euch erreichen?

    Du kannst uns auch gerne telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schicken. Hier findest Du die entsprechenden Telefonnummern und E-Mail-Adressen. 

  • Was sind die Öffnungszeiten Eures Kundenservice?

    Unsere Öffnungszeiten sind von 8 bis 18.30 Uhr.

  • Habt Ihr Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf COVID-19 ergriffen?

    Ja. Unsere weitreichenden präventiven Maßnahmen beinhalten, dass unsere Mitarbeiter von verschiedenen unabhängigen Standorten arbeiten. Unser Kundenservice ist personell und technisch voll ausgestattet, um jegliche Aufgaben während unserer Öffnungszeiten zu bearbeiten. Wir bitten um Entschuldigung, wenn es während dieser außergewöhnlichen Zeit zu kleineren Verzögerungen in unserer Reaktionszeit kommt.

Warnung: Das Coronavirus als Vorwand für Phishing und Betrug!

Leider wird die aktuelle Situation von Betrügern ausgenutzt, die das Coronavirus als Vorwand für Phishing-E-Mails und Telefonanrufe nutzen. Wir würden Dich niemals per Telefon oder E-Mail bitten, uns persönliche Informationen wie Deine PIN (Geheimzahl) oder TAN zu nennen. Solltest Du einen Anruf oder eine E-Mail mit der Aufforderung erhalten, vertrauliche Daten wie PIN oder TAN zu nennen, handelt es sich hierbei höchstwahrscheinlich um Phishing. Bitte melde uns diese Fälle umgehend.